In fast allen Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht. In Bayern regelt dies zum Beispiel der Artikel 46 Abs. 4 der bayerischen Bauordnung (BayBO). Vermieter und auch Eigentümer sind verpflichtet, Frühwarnsysteme zur Verbesserung des Brandschutz von Wohnungen einzusetzen. Dies betrifft abgeschlossene Wohneinheiten. Es gibt keine Vorschrift die besagt, dass Brandmelder auch in Kellerräumen oder Treppenhäusern anzubringen sind. In Eigenheimen würde sich dies natürlich empfehlen. In Räumen, die gemeinschaftlich von mehreren Parteien genutzt werden, ist der Einbau von Meldern fraglich. Denn es könnte jemand aus Scherz einen Fehlalarm auslösen.
Ob Sie tatsächlich Rauchmelder installiert haben, wird von keiner offiziellen Stelle kontrolliert. Sollten Sie noch keinen Rauchmelder angebracht haben und ein Schadensfall eintreten, haben Sie in den meisten Fällen dennoch einen Versicherungsanspruch. Die Begründung dafür ist, dass ein Rauchmelder den Brand selbst nicht hätte verhindern können. Ein Rauchmelder kann ausschließlich vor einem Brand warnen.
Dennoch kann es teuer werden, wenn Sie noch keinen Rauchmelder haben. Die Welt berichtete im Januar letzten Jahres zum Beispiel von hohen Geldbußen in Niedersachen (bis zu 50.000 Euro). Und zwar bereits dann, wenn ein Mieter der Bauaufsicht meldet, dass der Vermieter bisher versäumt hat, Rauch- oder Brandmelder anzubringen, wie in der welt.de berichtet wurde. Wurde durch einen Brand sogar jemand verletzt, wird dies auch noch strafrechtlich geahndet.
Bei Stiftungwarentest können Sie unter dem Link www.test.de einsehen, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten. In Bayern zum Beispiel gilt für Bestandsbauten noch eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2017